Zur ermäßigten Mitgliedschaft berechtigen folgende Nachweise:
• Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
• Auszubildende
• Schüler
• Studierende
• Rentnerinnen und Rentner
• Schwerbehinderte ab dem Grad einer Behinderung von 50 Prozent
Der entsprechende Nachweis ist jährlich zu erbringen.